Wahlarzt
- Was ist das ?
Patient:
Ich
gehe zu einem Wahlarzt. Auf was muß ich achten?
Dr.Tiefengraber:
Im Unterschied zum Kassenarzt wird nicht mit Krankenschein sondern bar
oder mit Erlagschein direkt mit dem Patienten abgerechnet.
Sie erhalten bei uns eine Honorarnote mit detaillierter Aufstellung der
durchgeführten Leistungen sowie ein Einreichformular an die zuständige
Krankenkasse. Diese refundiert dann ca. 80 % des Kassentarifes. Eine Abschätzung
des Rückerstattungsbetrages können wir auch vorab durchführen - in Fällen
sozialer Probleme finden wir sicher eine Lösung nach dem Motto: "am Geld
solls nicht scheitern"
Im Alltag
gilt:
Leistungen
wie Endoskopie, Ultraschall, EKG werden zum Kassentarif verechnet.
Erstordinationen
werden mit ca. 50 Euro verrechnet.
Für
Angehörige der "kleinen Kassen" (SVA Gewerbliche, BVA,
VA der Eisenbahnen; u.a) gilt im wesentlichen der Kassentarif (kein finanzieller
Unterschied zum Kassenarzt)
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